GUIDES/FLOHMARKT ORGANISIEREN

GUIDE

Eigenen Flohmarkt organisieren

Du willst einen Flohmarkt auf die Beine stellen — in Zürich, Bern, Basel oder anderswo? Hier sind die wichtigsten Infos zu Bewilligungen, Kantonsregeln und dem, was wirklich zählt.

SCHWEIZ·APRIL 2026·~8 MIN LESEZEIT

01 — GRUNDLAGEN & RECHTLICHES

In der Schweiz gibt es kein einheitliches Bundesgesetz für Flohmärkte. Die Zuständigkeit liegt bei den Kantonen und Gemeinden — was bedeutet, dass die Regeln je nach Ort deutlich variieren können.

Grundsätzlich gilt: Ein Flohmarkt darf nur gebrauchte Waren verkaufen.Neue Waren fallen unter das Marktrecht und erfordern andere Bewilligungen (Jahrmarkt, Wochenmarkt). Diese Unterscheidung ist wichtig — bei Kontrollen wird genau darauf geachtet.

Was ist ein Flohmarkt rechtlich?

Rechtlich handelt es sich um eine öffentliche Veranstaltung mit gewerblichem Charakter. Auch wenn viele Aussteller Privatpersonen sind, gilt die Marktleitung als Veranstalterin und trägt die Verantwortung gegenüber Behörden.

Sobald du Standgebühren verlangst oder regelmässig Märkte durchführst, kann die Steuerbehörde eine Anmeldung als Einzelunternehmen verlangen. Bei kleinen Einzel-Events (einmalig, privat, unter CHF 100'000 Umsatz) ist das oft nicht nötig — aber klär es im Zweifel mit der Gemeinde ab.

02 — BEWILLIGUNG BEANTRAGEN

Ohne Bewilligung kein Markt — das gilt fast überall in der Schweiz. Die gute Nachricht: Der Prozess ist meist überschaubar, wenn man früh genug anfängt.

Wer ist zuständig?

  • Gemeinde / StadtverwaltungErste Anlaufstelle. Bewilligung für öffentliche Plätze (Strassen, Plätze, Parks). Formular auf der Website der jeweiligen Gemeinde.
  • Polizei (Kantonspolizei)Bei grösseren Veranstaltungen (100+ Stands oder Besucher) oft zusätzlich nötig. Sicherheitskonzept kann verlangt werden.
  • LiegenschaftsverwaltungWenn der Ort einer Stadt oder Gemeinde gehört (Schulhausplatz, Sportanlage etc.) — direkter Kontakt mit dem Liegenschaftsamt.
  • Private EigentümerFür Privatgelände (Firmenareale, Parkplätze) brauchst du nur die Erlaubnis des Eigentümers — keine behördliche Bewilligung.

Vorlaufzeit einplanen

Für einen kleinen Markt (unter 30 Stände) reichen oft 4–6 Wochen Vorlaufzeit. Für einen grösseren Markt auf einem zentralen Stadtplatz solltest du 3–6 Monate einrechnen — manche beliebten Plätze sind monatelang im Voraus gebucht.

Beachte auch: Viele Kantone haben Ruhezeiten an Sonn- und Feiertagen. Ein Sonntagsmarkt kann genehmigt werden, aber Lärm (Musik, Beschallungsanlagen) ist oft stark eingeschränkt.

Versicherung

Eine Haftpflichtversicherung für Veranstaltungen ist in den meisten Kantonen Pflicht oder wird von der Gemeinde verlangt. Typische Deckung: CHF 5 Mio. pauschal. Kosten: CHF 80–300 je nach Grösse und Dauer. Anbieter sind u.a. Zürich, Mobiliar, Helvetia. Einige Vereine und Verbände (z.B. Quartiervereine) haben Rahmenverträge — fragen lohnt sich.

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03 — KANTONE IM VERGLEICH

Die grössten Unterschiede liegen im Detailhandelrecht und in der Praxis der Stadtverwaltungen. Hier ein Überblick für die Kantone mit den meisten Märkten:

ZH — Zürich

  • Bewilligung über das Stadtamt Zürich (stadtamt.stadt-zuerich.ch) oder die jeweilige Gemeindeverwaltung
  • Formular "Markt- und Festbewilligung" online verfügbar
  • Sonntagsmärkte möglich, aber Bewilligung dauert länger
  • Lärm: Musik/Lautsprecher ab 22 Uhr verboten, Richtwerte gelten bereits ab 18 Uhr in Wohngebieten
  • Abfallentsorgung muss eigenverantwortlich organisiert werden

BE — Bern

  • Zuständig: Stadtamt Bern, Abteilung Öffentlicher Raum (bern.ch/oeffentlicher-raum)
  • Waisenhausplatz, Münsterplatz etc. sind sehr gefragt — frühzeitig reservieren
  • Für private Durchführung auf eigenem Gelände: vereinfachter Prozess
  • Sonntagsruhe wird streng gehandhabt — Aufbau erst ab 08:00
  • Bern verlangt oft ein Betriebskonzept mit Angaben zu Aussteller-Anzahl, Öffnungszeiten und Sicherheit

BS — Basel-Stadt

  • Bewilligung via Stadtmarketing Basel oder Kantonsverwaltung je nach Platz
  • Basel hat eine aktive Marktszene — Konkurrenz um Plätze ist gross
  • Strassenmärkte auf öffentlichem Grund: Bewilligung beim Tiefbauamt
  • Nahrungsmittelverkauf (Streetfood) erfordert eine separate Lebensmittelbewilligung vom Kantonschemiker

GE — Genf

  • "Autorisation de manifestation" beim Département de la sécurité (ge.ch)
  • Plainpalais ist gemeindeverwaltet — Anfragen ans Département des constructions
  • Märkte müssen auf Französisch angemeldet werden; bilinguale Ausweise werden akzeptiert
  • Lärmschutz wird in Genf sehr ernst genommen — Sanktionen bei Überschreitung
  • Strom/Wasser auf öffentlichem Grund muss über die SIG (Services Industriels) beantragt werden

VD — Waadt / Lausanne

  • Lausanne: Bewilligung via Service des marchés (lausanne.ch) oder Service de l'espace public
  • Märkte auf Gemeindeebene sind dezentral geregelt — immer bei der Gemeinde anfragen
  • Für Märkte in Parks: Genehmigung des Grünraumamts zusätzlich nötig
  • Vaud hat eigene Regeln für Lebensmittelstände (DIVI Kanton Vaud)

04 — KOSTEN & GEBÜHREN

Die Kosten hängen stark von Grösse, Standort und Kanton ab. Hier eine realistische Übersicht für einen mittelgrossen Markt (30–80 Stände):

PostenKosten (ca.)
Platzbewilligung (Gemeinde)CHF 50–400
HaftpflichtversicherungCHF 80–300
Entsorgung / AbfallsäckeCHF 30–100
Werbung (Flyer, Social)CHF 0–300
Strom (falls benötigt)CHF 50–200
Toiletten (mobil)CHF 0–400
Gesamt (ca.)CHF 200–1'700

Einnahmen kommen aus Standgebühren: Üblich sind CHF 10–30 pro laufenden Meter oder CHF 20–60 pro Stand (bei festgelegten Platzmassen). Bei 50 Ständen à CHF 30 sind das CHF 1'500 Einnahmen — die Kosten sind also gut deckbar.

05 — CHECKLISTE

3–6 Monate vorher

  • Standort festlegen und Verfügbarkeit prüfen
  • Gemeinde/Stadtamt kontaktieren
  • Bewilligungsformular einreichen
  • Versicherung abschliessen
  • Datum kommunizieren (Social Media, lokale Gruppen)

4–6 Wochen vorher

  • Aussteller-Anmeldungen öffnen
  • Standplan erstellen
  • Standgebühren festlegen und kommunizieren
  • Helfer rekrutieren
  • Entsorgungsplan regeln

1 Woche vorher

  • Standplatzzuteilungen verschicken
  • Aufbauzeiten und Regeln kommunizieren
  • Wechselgeld besorgen (falls du kassierst)
  • Wetterfallback definieren

Am Markttag

  • 1–2 Std. früher für Aufbau da sein
  • Bewilligung immer dabei haben
  • Aussteller einweisen und Plätze zuteilen
  • Sicherheitskonzept kennen
  • Abbau rechtzeitig starten

06 — TIPPS VOM PROFI

Klein anfangen

Ein erster Markt mit 15–20 Ständen ist einfacher zu koordinieren und zeigt dir, wie viel Aufwand wirklich dahintersteckt. Wachstum kommt von selbst, wenn es gut läuft.

Privatgelände ist einfacher

Ein Firmenparkplatz, ein Schulhof mit Erlaubnis des Eigentümers oder ein privater Garten — du brauchst keine städtische Bewilligung und hast mehr Freiheit bei Zeiten und Regeln.

Mit bestehenden Vereinen zusammenarbeiten

Viele Quartiervereine, Kirchgemeinden oder Kulturzentren haben bereits Bewilligungen und Infrastruktur. Als Co-Veranstalter profitierst du von deren Netzwerk und sparst dir viel Bürokratie.

Regen ist kein Weltuntergang

Kommuniziere von Anfang an deine Absageregeln. "Bei starkem Regen verschoben" ist besser als nichts. Aussteller wollen Planungssicherheit — ein klares Rückerstattungskonzept schafft Vertrauen.

Flohfindr nutzen

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